AGB

§ 1 ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der LAV GmbH (Verwender) und den Vertragspartnern (Kunde) aus Miet-, Dienstleistungs-, Werk- und Kaufverträgen, abgeschlossenen Verträge.

Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

Der Kunde erkennt die AGB mit der Angebotsannahme an. Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig.

§ 2 ANGEBOT & ANNAHME

Die Angebote vom Verwender sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dem Angebot vom Verwender einen Auftrag erteilt und hierauf eine Auftragsbestätigung vom Verwender erhalten hat.

Die Bestätigung des Angebots muss schriftlich durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung per Fax ist erlaubt.

Die Auftragsbestätigung durch den Verwender kann durch die Übergabe der Ware , bzw. mit der Rechnungsstellung durch den Verwender ersetzt werden.

Die geschuldeten Leistungen beider Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlich geschlossenen Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen.

Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig.

§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

1. Informationspflicht

Der Kunde hat dem Verwender alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vor Vertragsschluss bzw. auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.Bei Nichterfüllung dieser Obliegenheit durch den Kunden hat der Verwender ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich seiner vertraglichen Leistungen.

2. Sicherheit

Der Kunde trägt in seinem Verantwortungsbereich die Sorge dafür, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen eingehalten werden.

Er hat den Verwender und deren Beschäftigte insbesondere über die mit den Arbeiten verbundenen Gesundheits- und Sicherheitsgefahren zu unterrichten und mit dem Verwender entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenverhütung abzustimmen.

Ist der Kunde Arbeitgeber im Sinne des § 8 Abs. 2 ArbSchG, so trägt er die Verantwortung für die Einhaltung und Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen durch Beschäftigte von dem Verwender in seinem betrieblichen Einsatzort.

Ist der Kunde Veranstalter, so obliegt ihm die Verantwortung für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen und technischen Abläufe der Veranstaltung.

Ist der Kunde Betreiber der Veranstaltungs- oder Produktionsstätte, so sorgt er für den sicheren Zustand seiner Stätte, seiner betrieblichen Einrichtungen und der bereitgestellten Arbeitsmittel.

3. Baufreiheit

Der Kunde sorgt für die erforderliche Baufreiheit und verschafft den Mitarbeitern und Beauftragten von dem Verwender ungehinderten Zugang zu den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen.

§ 4 MIETE

1. Preise

Alle auf der Internetseite des Verwenders genannten Preise sind als Nettopreise, also ohne gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Die Preise verstehen sich als Selbstabholer Preise; Kosten für etwaige Transporte, Auf- und Abbauarbeiten, sowie Bedienpersonal werden gesondert berechnet.

Skonto kann durch den Kunden nicht in Abzug gebracht werden. Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

2. Kaution

Bei Neukunden, bzw. auf Verlangen des Verwenders, ist bei der Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution in Höhe von 25% des Neuwertes der Mietgegenstände, mindestens aber 200 EUR vom Kunden zu hinterlegen.

Bei der Rückgabe der Mietsache ist die Kaution wieder Zug-um-Zug auszuzahlen.

Der Kunde hat sich auf Verlangen des Verwenders durch einen gültigen deutschen Lichtbildausweis zu legitimieren.

3. Zahlungsbedingungen

Ist ein Vertrag zwischen Verwender und Kunde geschlossen, ist der Kunde zur Zahlung des Mietpreises auch dann verpflichtet, wenn die Ware endgültig nicht benötigt wird.

Selbstabholerkunden zahlen, wenn nicht anders vereinbart, bei der Abholung der Mietgegenstände in Bar oder mit EC-Karte. Bei Veranstaltungen ist der Rechnungsbetrag, wenn nicht anders vereinbart, am Veranstaltungstag in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Auslieferungen an Vorkasse-Kunden erfolgen erst nach Zahlungseingang.

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nach, ist der Verwender berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5,00 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

4. Dauer

Die Mietlaufzeit beginnt und endet zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt.

Wenn Beginn und Ende nicht eindeutig im Vertrag geregelt sind, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Mietsache an den Kunden, bzw. bei vereinbarter Versendung, mit der Übergabe an den Transporteur und endet mit der tatsächlichen Rückgabe an den Verwender.

Wurden Mietgegenstände nicht rechtzeitig zum Rückgabetermin beim Verwender abgegeben, werden für jeden angebrochenen Tag nachträgliche Mieten berechnet, ohne dass sich die Rechte aus einem Mietvertrag für den Kunden verlängern.

Weitere Folgekosten des Verwenders (z.B. zweimaliges Anfahren, Verzug des Verwenders ggü. einem Dritten usw.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist grundsätzlich Berlin. Sofern der Kunde ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als Erfüllungsort für beide Vertragsparteien Berlin vereinbart. Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, gilt der im Vertrag genannte Übergabeort als vereinbarter Erfüllungsort.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit der Übergabe der Mietgegenstände auf den Kunden über.

Wenn eine Versendung der Mietsache vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Mietobjekt an die Transportperson übergeben wurde.

Wurde die Abholung durch den Kunden vereinbart, so geht die Gefahr mit der tatsächlichen Herausgabe der Mietgegenstände an den Kunden auf den Kunden über.

Der Kunde trägt die Gefahr bis zur Rückgabe der Mietgegenstände an den Verwender.

7. Änderungsvorbehalt

Der Verwender behält sich vor, wenn bestellte Mietgegenstände nicht lieferbar seien sollten, diese durch gleich- oder höherwertigere Gegenstände zu ersetzen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen und die Ersetzung für den Kunden zumutbar ist.

8. Mängel

Der Kunde hat sich unverzüglich nach der Übergabe von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Mietobjekte, einschließlich des Zubehörs zu überzeugen; Erkennbare Mängel sind dem Verwender unverzüglich nach Feststellung durch den Kunden mitzuteilen.

Verborgene Mängel sind dem Verwender unmittelbar nach deren Feststellung anzuzeigen. Spätere Reklamationen, insbesondere nach Einsatz der Geräte, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Mietgegenstände werden bei Rückgabe an den Verwender durch diesen einer Sichtkontrolle unterzogen. Die technische Funktionsfähigkeit kann vom Vermieter umständehalber auch im Nachhinein überprüft werden.

Die Ergebnisse der Kontrollen durch den Verwender und ggf. daraus entstehende Ansprüche gegen den Kunden, sind für diesen bindend.

Vom Kunden beanstandete Mietgegenstände sind auf Verlangen frachtkostenfrei an den Verwender zurückzusenden. Der Verwender erstattet die Transportkosten im Falle einer berechtigten Mängelrüge.

9. Sorgfaltspflichten

Alle Mietgegenstände müssen durch den Kunden mit der individuellen Sorgfalt behandelt werden, die zum Schutz der Gegenstände und für ein einwandfreies Funktionieren unabdingbar sind. Im Speziellen:

müssen alle für die Nutzung der Mietgegenstände maßgeblichen technischen Bestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehören insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, TÜV- und DIN-Vorschriften und sonstige geltende Sicherheitsbestimmungen in ihren jeweils gültigen Fassungen.

  • dürfen alle Mietgegenstände nur für den für sie vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden.
  • müssen alle elektrischen Betriebsmittel an der für sie vorgesehenen Netzspannung betrieben
  • werden.
  • dürfen Mietgegenstände nur mit rückstandslosen Materialien behandelt/beklebt werden.
  • dürfen keine baulichen Veränderungen an Bühnenbauelementen vorgenommen werden.
  • muss jeder Mietgegenstand in dem für ihn vorgesehenen Case transportiert werden, sofern nicht anders vereinbart.
  • müssen alle Cases vor unsachgemäßen Umgang geschützt werden (z.B. Verschlüsse ordentlich öffnen und schließen, nicht im Regen stehen lassen)

Die Mietgegenstände müssen im Auslieferungszustand an den Verwender zurückgegeben werden. Veränderungen an den Mietgegenständen jeglicher Art, sind ausdrücklich verboten.

Die Kosten für die Wiederherstellung des Auslieferungszustandes trägt der Kunde (auch bei Verunreinigungen).

10. Haftung

Der Kunde haftet für alle während des Mietzeitraums entstehenden Sachmängel an den Mietgegenständen und deren Untergang; auch dann, wenn er den Sachmangel/Untergang nicht selbst zu verschulden hat (Einwirkung Dritter).

Der Kunde haftet für das Material zum Neuwert.

Sachmängel, die während des Mietzeitraums entstehen, sind dem Verwender sofort anzuzeigen. Durch den Kunden ausgeführte oder autorisierte Reparaturen an den Mietgegenständen sind nicht erlaubt.

Die tägliche Wartung der Mietgegenstände während des Mietzeitraums (z.B. Reinigung), geht zu Lasten des Mieters; ebenfalls etwaige Verbrauchsartikel (Nebelflüssigkeit, Gaffer – Tape usw.). Wird der Mietgegenstand in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand (Sachmangel) an den Verwender zurückgegeben, hat der Kunde, unbeschadet weiterer Schadensersatzanspruche des Verwenders, dem Verwender für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietpreis zu zahlen. Tritt an einem Mietgegenstand während des Mietzeitraums ein Sachmangel auf, den der Kunde nicht selbst zu verschulden hat, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben oder den Gegenstand austauschen.

Der Verwender haftet für Sachschäden, die dem Kunden beim Gebrauch der Mietsache an seinem Eigentum entstehen, nur soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten vom Verwender oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Verwender haftet für die Verletzung von Leib, Körper und Gesundheit, soweit diese zumindest fahrlässig vom Verwender oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

Kann der Verwender aus Gründen, die er nicht selbst zu verschulden hat (höhere Gewalt), nicht oder nur verspätet liefern, kann der Kunde keinen Schadensersatz geltend machen.

Eine Ausfuhr der Mietgegenstände ins Ausland ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwenders erlaubt.

Bei mehrtägigen Außenveranstaltungen ist der Kunde für die angemietete Technik voll verantwortlich; er haftet für alle entstehenden Sachmängel (z.B. durch witterungsbedingte Einflüsse) und für den Untergang der Mietgegenstände (Diebstahl oder Zerstörung).

Bleiben Mietgegenstände über Nacht aufgebaut, verpflichtet sich der Kunde für eine angemessene Bewachung und Versicherung der Mietgegenstände zu sorgen. Die Kosten für Bewachung und Versicherung trägt der Kunde.

11. Kündigung & Rücktritt

Der Verwender kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt,
  • eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben,
  • das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
  • der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
  • er wesentliche Vertragspflichten verletzt hat,
  • die Mietgegenstände vertragswidrig von ihm verwendet werden,
  • der Kunde Mietgegenstände an einen anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt.

Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, die der Verwender nicht zu vertreten hat, so behält sich der Verwender das Recht vor, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch wie folgt geltend zu machen:

  • Rücktritt weniger als 30 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit: 50% des Auftragswertes
  • Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit: 75% des Auftragswertes
  • Rücktritt weniger als 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit: 100% des Auftragswertes.

Der Verwender behält sich alle möglichen rechtlichen Schritte vor.

Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig.

§ 5 KAUF

Beim Kauf von Neuware übernimmt der Verwender die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Skonto kann durch den Kunden nicht in Abzug gebracht werden.

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt des Verwenders.

Ein Versand gekaufter Ware erfolgt ausschließlich per Nachnahme oder Vorauskasse.

Der Verwender behält sich alle möglichen rechtlichen Schritte vor.

Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig.

§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel) und es soll an die Stelle der unrichtigen oder nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmung die Bestimmung treten, die dem Geiste des Vertrages entspricht.

§ 7 GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für Verwender und Kunde ist Berlin.

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